Ein Girokonto ist in der Regel eine langfristige Geschäftsbeziehung. Hat man sich einmal für eine Bank entschieden, alle Zahlungspartner informiert, alle Daueraufträge geändert und sich an die Funktionsweise von App und Website gewöhnt, möchte man die Mühen eigentlich hinter sich lassen und unkompliziert seine Bankgeschäfte abwickeln. So auch ein über 80jähriger Pensionär, der sich nach Jahrzehnten bei seiner bisherigen Bank nach der Schließung der lokalen Geschäftsstelle und immer weiter steigenden Gebühren schließlich für die C24 Bank entschied. Eingerichtet war das Konto schnell, doch die Freude an der neuen Bank verflog bei ihm unerwartet schnell.
„Ich lebe seit Jahrzehnten mit meiner Frau zusammen. Und natürlich verwalten wir auch unser Geld zusammen“, beschreibt der Pensionär den Hintergrund. Deshalb schien es ihm auch vollkommen unproblematisch, dass seine Ehefrau ihm Geld auf das neue Konto überwies, damit er es von dort wieder für de beiden anlegen kann. Doch da hatte er die Rechnung ohne die C24 Bank gemacht. Plötzlich war das Konto gesperrt. Weder Zahlungen mit der von der Bank ausgegebenen Karte noch Überweisungen waren möglich. Das Geld der beiden auf dem mit 0,5 % p.a. verzinsten Giro gefangen, während andere Banken für Tagesgeld bis zu 4 % p.a. anbieten. „Man kommt in Teufels Küche, wenn man nicht mehr einkaufen und auch seine Arztrechnungen nicht mehr bezahlen kann“, fasst der Betroffene die Folgen zusammen. Denn neben dem unmittelbaren Zinsverlust kann eine gesperrtes Konto auch zu Mahnungen, negativen Schufa-Einträgen durch säumige Zahlungen und verpassten Kaufmöglichkeiten führen.
Laut Kundenservice störte sich die Bank an den eingegangenen Zahlungen – darunter auch zwei Überweisungen von 50 und 100 Euro durch den Sohn des Kontoinhabers. Für all diese Zahlungen verlangte die Bank nun Nachweise – zu erbringen durch die Kontoauszüge der überweisenden Personen. Dass das in der Familie machbar ist, liegt in der Konstellation des Einzelfalls, wie die Bank aber auf die Idee kommt von einem Kunden die Kontoauszüge und damit Daten von Dritten einzufordern, ist nicht nur Datenschutzrechtlich ein Rätsel. Doch statt das Problem zu erkennen und die sinnfreie Untersuchung zu beenden und sich realen Geldwäsche-Fällen zuzuwenden, entschied sich die Bank dafür, das Konto mit einem von ihren Geschäftsführern Genz und Schmid unterzeichneten Schreiben zu mit Zweimonatsfrist zu kündigen.
Wir wollten von der Bank gerne wissen, was den Kunden ohne Bareinzahlungen oder Zahlungen von Fremden zu einem Geldwäsche-Verdachtsfall gemacht hat und was die Bank generell unternimmt, um False-Positive-Fälle zu verhindern. Dazu verweigerte die Bank „aus rechtlichen Gründen“, so Sprecher Dr. Tim Koniarski, die Stellungnahme. Auch zu den Fragen, ob bei der Geldwäscheprävention möglicherweise KI eingesetzt und wie diese kontrolliert wird, verweigerte die Bank die Stellungnahme. Gleiches gilt für die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank von einem Kunden die Einsendung von Kontoauszügen Dritter verlangt, verweigerte die Bank die Stellungnahme. Auch ob die unterzeichnenden Geschäftsführer den Fall je persönlich zur Kenntnis genommen haben, äußerte sich die Bank nicht. Und selbst zur Frage, ob die Bank die Kündigung für sachlich begründet und angemessen hält, verweigerte die Bank die Stellungnahme. Natürlich ist ein Unternehmen wie die C24 Bank nicht verpflichtet auf Anfragen von Journalisten zu antworten, doch muss man sich als (potenzieller) Kunde schon die Frage stellen, bei welcher Bank man in guten Händen ist.
(SMC)

