Bis zu 500 Euro Zuschuss – maximal 50 % der Kosten – sind pro Kalenderjahr möglich. Bei vorheriger Antragstellung, unter 50.000 Euro zu verteuerndem Einkommen und unter Berücksichtigung des Kleingedruckten. Wir haben die „G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH“ um Antworten auf einige Fragen gebeten, die die offiziellen Internetseiten zum Programm aktuell noch nicht so klar beantworten.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 außer Angestellten und Berufsrückkehrern beantragen?
- (Solo-) Selbständige können den Bildungsscheck 2.0 beantragen, solange keine andere Förderung, wie z.B. die Kompass-Förderung in Frage käme und die Fördervoraussetzung inklusive der Einkommensgrenze eingehalten werden.
- Auch für Geschäftsführungsmitglieder in der eigenen GmbH ist es möglich, solange die Fördervoraussetzung eingehalten werden.
- Angestellte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können den Bildungsscheck 2.0 beantragen, solange die Fördervoraussetzung eingehalten werden.
- Solange die Fördervoraussetzung eingehalten werden ist eine Bildungsscheck 2.0 Beantragung auch für Rentner/Pensionäre möglich.
Kann man mehr als einen Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn eine Weiterbildung den Förderrahmen nicht ausschöpft?
- Einen Bildungsscheck 2.0 kann man nur 1x pro Kalenderjahr beantragen.
- Es gibt keinen Mindestbetrag, was die Weiterbildung kosten „muss“.
- Es gibt keine Mindest- oder Höchstdauer einer Weiterbildung. Der späteste Zeitpunkt zur Antragsstellung (Versandbestätigung im E-Mail-Postfach des Antragstellenden) ist der 31.03.2029.
Welche Seminaranbieter kommen in Frage?
- Seminaranbieter müssen in der EU liegen und den Förderkriterien entsprechen. Eine besondere Zertifizierung wird nicht benötigt. Wichtig ist, dass die Weiterbildung immer einen beruflichen Zusammenhang hat.
Kann man den Bildungsscheck mit Bildungsurlaub kombinieren?
- Ja, dies ist möglich.
Wichtig ist, dass die Entscheidung über die Genehmigung des Bildungsschecks 2.0 immer der zuständigen Bezirksregierung obliegt. Alle Angaben in diesem Text beruhen auf unserer Recherche am 04.02.2026 – erfolgen aber OHNE GEWÄHR auf Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität. Bevor Sie in Erwartung einer Förderung eine Weiterbildung buchen, informieren Sie sich bei den dafür zuständigen Stellen über alle Details und das „Kleingedruckte“.
(SMC)