Die wichtigste Vorbereitung für die Abbuchung liegt nicht in der Software, sondern in der formal korrekten Organisation der Abbuchung. Dafür muss zunächst bei der Bundesbank eine kostenfreie Gläubiger-ID beantragt werden. Ohne diese sind in Zukunft keine Lastschriften mehr möglich. Dann ist zu prüfen, ob die vorliegenden Einzugsermächtigungen den Anforderungen genügen. Wer das prüft, kann das Datum der Unterschrift als Mandatsdatum gleich mit in seinen Computer übernehmen. Schließlich sind noch die Formalitäten gegenüber dem Kunden zu prüfen. Dicke Broschüren der Banken informieren im Detail, wann und auf welche Weise die Kunden im Vorfeld der Abbuchung zu informieren sind. Mitgeteilt werden soll in diesem Zuge auch eine Mandats-ID, die zum Beispiel aus der Kundennummer bestehen kann. Technisch müssen Kontonummer und Bankleitzahl dann in IBAN und BIC umgewandelt werden. Da dazu neben den beiden Angaben eine Kontrollziffer berechnet wird, ist dies nur mit Hilfe einer speziellen Software möglich. Wer viele Datensätze umzuwandeln hat, sollte eine entsprechende Software nutzen. Wer nur wenige Einzugsermächtigungen umwandelt, kann entsprechende Angebote im Internet nutzen und die Daten mit Hilfe der Zwischenablage in die eigenen Listen übernehmen.
Wer nicht jede Lastschrift einzeln über das Onlinebanking eintragen möchte, muss seine Abbuchungsaufträge in das richtige Format bringen. Hier kommt die Software von Rolf Ruckdeschel zum Einsatz. Unter dem Namen „Ex-Sepa“ verkauft er eine genau für diesen Zweck erstellte Anwendung auf Excel-Basis. In die Tabelle trägt man zunächst die eigenen Daten und die Bankverbindung ein. Nicht fehlen darf die zuvor beantragte Gläubiger-ID. Dann wählt man aus, auf Basis welcher Excel-Tabelle oder Textdatei die Abbuchungen gemacht werden sollen. In der Tabelle müssen der Name des Schuldners, eine Mandatsreferenz, das Datum der Einzugsermächtigung, IBAN, Betrag und Verwendungszweck hinterlegt sein. Die Mandatsreferenz darf dabei keine Leerzeichen und keine Sonderzeichen wie „ß“ enthalten. Mit einem Mausklick wird dann die SEPA-Datei erstellt. Fehlen Angaben oder sind Daten aus der Excel-Tabelle nicht lesbar, wird eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt. Sind die korrigiert, werden zwei Dateien erzeugt. Eine ist für die Bank. Die zweite zeigt in Textform den Inhalt der Abbuchungsaufträge an und eignet sich für die eigene Buchhaltung. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollten den gesamten Abbuchungsprozess noch einmal mit dem Bankberater durchsprechen, denn der kleinste Fehler kann zu teuren Rücklastschriften führen. (SMC)
Wer nicht jede Lastschrift einzeln über das Onlinebanking eintragen möchte, muss seine Abbuchungsaufträge in das richtige Format bringen. Hier kommt die Software von Rolf Ruckdeschel zum Einsatz. Unter dem Namen „Ex-Sepa“ verkauft er eine genau für diesen Zweck erstellte Anwendung auf Excel-Basis. In die Tabelle trägt man zunächst die eigenen Daten und die Bankverbindung ein. Nicht fehlen darf die zuvor beantragte Gläubiger-ID. Dann wählt man aus, auf Basis welcher Excel-Tabelle oder Textdatei die Abbuchungen gemacht werden sollen. In der Tabelle müssen der Name des Schuldners, eine Mandatsreferenz, das Datum der Einzugsermächtigung, IBAN, Betrag und Verwendungszweck hinterlegt sein. Die Mandatsreferenz darf dabei keine Leerzeichen und keine Sonderzeichen wie „ß“ enthalten. Mit einem Mausklick wird dann die SEPA-Datei erstellt. Fehlen Angaben oder sind Daten aus der Excel-Tabelle nicht lesbar, wird eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt. Sind die korrigiert, werden zwei Dateien erzeugt. Eine ist für die Bank. Die zweite zeigt in Textform den Inhalt der Abbuchungsaufträge an und eignet sich für die eigene Buchhaltung. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollten den gesamten Abbuchungsprozess noch einmal mit dem Bankberater durchsprechen, denn der kleinste Fehler kann zu teuren Rücklastschriften führen. (SMC)
