Auf den ersten Blick klingt es verlockend einfach. Statt in die Spielbank zu fahren, kann man online bei einer Vielzahl von Anbietern Glücksspieler aller Art vom heimischen Sofa aus machen. Und auch wenn die Casinos aus den unterschiedlichsten Ländern stammen, gibt es oft eine deutschsprachige Website und ganz einfache Möglichkeiten Geld einzuzahlen. Doch gelingt auch die Auszahlung so einfach? Genau an der Stelle wird es spannend, denn wenn Restguthaben oder etwaige Gewinne ausgezahlt werden sollen, stoßen Spieler beim ein oder anderen Anbieter auf Schwierigkeiten, wieder an ihr Geld zu kommen. Darüber sollte man sich vor der Anmeldung und der ersten Einzahlung Gedanken machen, denn oft sind die im Ausland ansässigen Betreiber überraschend kreativ, wenn es darum geht, Auszahlungen zu vermeiden.
Nachdem das Spielen im Internet lange Jahre eine Grauzone war, ist inzwischen geregelt, dass für das Angebot von Glücksspielen im Deutschland eine entsprechende Lizenz erforderlich ist. Ob ein Anbieter über diese verfügt, lässt sich in der White List der zum Jahresanfang 2023 gegründeten Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (AöR) prüfen. Parallel lohnt es sich, Bewertungen auf verschiedenen Portalen zu verfolgen, um einen Eindruck zu gewinnen, ob Anbieter womöglich bei Auszahlungen neue Hürden aufbauen. Fast schon branchenüblich ist es, vor einer Auszahlung eine Reihe von Unterlagen zu verlangen. Dabei sind die Anbieter kreativ. Neben Fotos von Ausweis oder Pass werden oft auch aktuelle Rechnungen zur Bestätigung der Wohnanschrift verlangt. Andere Anbieter wünschen sich Selfies mit dem Ausweis in der Hand vor einem Monitor mit der Website des Casinos. Oder überlegen sich andere Aufgaben, die die Spieler beschäftigen und die Auszahlung verzögern. Im Blick behalten sollte man auch die Mindestbeträge für eine Auszahlung. Während auch Kleinbeträge per Sofortüberweisung oder Kreditkarte eingezahlt werden können, gelten für Auszahlungen oft strenge Grenzen. Und wer extra etwas einzahlt, um an diese Grenze zu kommen, wird manchmal mit dem Kleingedruckten der AGB konfrontiert, in denen Regelungen stehen können, wie oft man den Betrag vor einer Auszahlung umsetzen und womöglich verlieren soll.
Wer zu spät merkt, dass er einem unseriösen Anbieter aufgesessen ist, hat bei Anbietern aus dem Ausland nur eingeschränkte Möglichkeiten. Einmal überwiesenes Geld ist kaum zurückzuholen. Die Targobank zum Beispiel ist bereit für 20 Euro Gebühren einen Nachforschungsantrag zu stellen. „Dieser Antrag wird bei der Fremdbank gestellt, um den Verbleib des Betrages zu ermitteln. Er garantiert allerdings nicht, dass der falsch gebuchte Betrag von der angeschriebenen Fremdbank zurückgebucht wird.“, erklärt zum Beispiel die Targobank. Bei Kreditkartenzahlungen kann man bei eindeutiger Beweislage versuchen, das Geld per Charge-Back zurückzubekommen. Der VISA-Kundenservice verweist dafür an die die Kreditkarte ausstellende Bank: „Sollten Sie Probleme mit einem Händler haben, informieren Sie bitte Ihr kartenausgebendes Geldinstitut.“
Doch wäre es nicht einfacher, Zahlungen an nicht lizensierte Glücksspielanbieter gleich zu verhindern? Die C24 Bank GmbH erklärt dazu „Die Zahlungsabwicklung für nicht-lizensierte Glücksspielanbieter unterbinden wir, soweit uns dies möglich ist. In diesem Fall wurde die Zahlung durch das Casino über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, sodass es für uns als Bank nicht möglich war zu erkennen, dass der Begünstigte der Zahlung ein nicht-lizensierter Glücksspielanbieter ist.“ Aufpassen ist also angesagt, damit das eigentliche Glücksspiel nicht bei der Auszahlung anfängt. Kostenlos einreichen kann man eine Beschwerde bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wie schlagkräftig diese neu eingerichtete Anstalt des öffentlichen Rechts ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
* Dieser Artikel beschreibt Erfahrungen, kann aber keine Gewähr für Vollständigkeit bieten und stellt insbesondere KEINE Rechtsberatung dar. Wenn Sie persönlich betroffen sind, sollten Sie überlegen, ob Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. *
(SMC)