Seit über 20 Jahren legt die Verordnung (EG) Nr. 261 Entschädigungsansprüche für Passagiere, die von Flugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, fest. Ein neuer EU-Vorschlag könnte diese Rechte künftig jedoch einschränken: Der Vorschlag sieht vor, dass Entschädigungen nur noch bei Verspätungen von fünf, neun oder zwölf Stunden, je nach Entfernung, gezahlt werden sollen.
APRA (Association of Passenger Rights Advocates) und AirHelp warnen vor dieser vorgeschlagenen Änderung der Verordnung. Sie könnte die Zahl der entschädigungsberechtigten Passagiere um 85 Prozent reduzieren, obwohl aktuell schon weniger als zwei Prozent aller EU-Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Darüber hinaus würde dies gleichzeitig den Anreiz für Fluggesellschaften dämpfen, Verspätungen zu minimieren.
Jüngsten Berichten zufolge drängt der Rat unter der Führung der polnischen Präsidentschaft darauf, den Prozess zur Schwächung der Passagierrechte zu beschleunigen, um ihn bis zum Sommer 2025 abzuschließen. Sie versuchen, eine selten genutzte legislative Abkürzung zu nutzen, um die üblichen Verhandlungen mit dem Parlament zu umgehen.
Diese europäische Regelung gilt seit langem als Erfolgsgeschichte. Eine Anhebung der Schwelle würde diese langjährigen Schutzmaßnahmen verwässern und eine der anerkanntesten Errungenschaften der EU im Bereich der Verbraucherpolitik untergraben. Auf dieses Problem macht das Unternehmen AirHelp, das sich mit Flugunterbrechungen befasst,aufmerksam. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,7 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt.
Reisende, die mit einer möglichen Veränderung der Fluggastrechte nicht einverstanden sind, können sich an den/die regional zuständige/n Europaabgeordneten wenden und/oder in wenigen Sekunden eine Online-Petition der APRA (Association of Passenger Rights Advocates) unterschreiben.
(SMC)