Wenn die erwartete Ankunftszeit eines Zuges sich um mindestens 20 Minuten verspätet, dann haben die Kunde der Deutsche Bahn auch mit eigentlich zuggebundenen Fahrkarten, also Sparpreis und Supersparpreis, die Möglichkeit mit ihrem Fernverkehr-Ticket alle DB-Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Nahverkehrszüge (RE, RB, IRE, S-Bahnen) zu nutzen. Dabei kann eine spätere Verbindung am selben Reisetag, einen Tag später oder zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum gewählt werden. Zudem kann auch eine frühere Verbindung am selben Reisetag genutzt werden (für Reisen im Fernverkehr). Ebenso gilt freie Wahl über die Reiseroute vom Ausgangsbahnhof zum Zielbahnhof.
Nach Auskunft einer Sprecherin der Deutsche Bahn steht es Reisenden frei, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verspätung von mindestens 20 Minuten erwartbar war, vom ursprünglich gebuchten auf einen anderen Zug zu wechseln. Sinnvoll ist das jedoch nur, wenn er/sie mit dem anderen Zug, den er/sie dann alternativ nutzt, früher am Zielort ankommen würde als mit dem ursprünglichen Zug. Oder wenn Reisende die Gelegenheit nutzen möchten, um während der Fahrt noch einen Zwischenstopp einzulegen, um z.B. einen Stadtbummel zu machen oder Essen zu gehen. Wohnen zufällig Freunde auf der Reiseroute, könnte man auch bei diesen übernachten und irgendwann innerhalb eines Jahres die Fahrt zum ursprünglichen Ziel fortsetzen.
Was nach Auskunft der Bahn-Sprecherin nicht funktioniert ist, auf eine sich erst im Laufe der Reise aufbauende Verspätung zu spekulieren und erst gar nicht in den gebuchten Zug einzusteigen, obwohl bei Abfahrt noch keine Verspätung erwartbar war, um so aus dem zuggebundenen Ticket eine innerhalb eines Jahres flexibel nutzbare Fahrkarte zu machen. Soweit geht die Aufhebung der Zugbindung dann doch nicht.
(SMC)